Kündigung vs. Klage vor Sozialgericht (Kündigung)

Heinrich, Thursday, 30.07.2015, 14:15 (vor 3201 Tagen) @ albarracin

Hallo,

Düwell weist aber auch darauf hin, dass es nicht nur die eine LAG Meinung gibt. Also hier besteht noch keine endgültige Rechtsklarheit.

Den AG auf das lfd. Verfahren hinzuweisen ist aber immer gut, denn wenn am Ende das Recht auf der Seite des AN steht, hat er zumindest bei erfolgter Kündigung ggf Anspruch auf Schadenersatz. Ob dann die Kündigung letztlich aufgehoben werden muss, also eine Weiterbeschäftigung erfolgen muss, müsste auch dann rechtlich ggf erstritten werden.

Hier wäre aber es auch ggf sinnvoll zu prüfen ob nicht ein Antrag auf Gleichstellung gestellt werden kann/sollte. Wenn er gestellt wird, sollte man dieses ebenfalls dem AG mitteilen. Denn wenn diesem stattgegeben wird, wird diesem ab Antragsdatum stattgegeben.


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