Kündigung vs. Klage vor Sozialgericht (Kündigung)

Paul, Hamburg, Thursday, 30.07.2015, 13:06 (vor 3201 Tagen) @ Paul

Hallo,

damit ich nicht falsch verstanden werde! Es geht nicht darum die Kündigung über Jahre unmöglich zu machen. Entscheidend ist für mich die Frage wann das Integrationsamt zu beteiligen ist. Und so wie ich es lese ist das Kriterium ein positiver Bescheid oder ein gestellter Antrag, der älter als drei Wochen ist. Letzteres liegt vor. Ist irgendwo geregelt das nach der ersten Entscheidung des Amtes ohne Anhörung IA gekündigt werden darf.
Vielleicht hab ich ja auch eine Denkblockade.
Gruß
Paul


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