Gleichstellung Jugendlicher und junger Erwachsener nach §151(4) SGB IX (Gleichstellung)
Hallo Prototyp, ,
was willst du und der betroffene Mitarbeiter denn erreichen?
Er hat doch durch den Bescheid nur Vorteile!
Wie würde es für ihn weiter gehen, wenn der Bescheid zurück genommen würde?
Du wärst dann für ihn nicht mehr Zuständig.
Tschüss Th.