Gleichstellung Jugendlicher und junger Erwachsener nach §151(4) SGB IX (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 20.02.2018, 11:58 (vor 2254 Tagen) @ prototyp

Moin Moin Prototyp,

Du bist ja im öffentlichen Dienst, kennst Du den Schwerbehindertenerlass des Landes Brandenburg, und ist dieser bei Euch auch gültig? Bist du im Landesdienst oder im kommunalen Dienst tätig?

Im Schwerbehindertenerlass steht folgendes:

"Richtlinien für die Einstellung, Beschäftigung und begleitende Hilfe schwerbehinderter und diesen gleichgestellter behinderter Menschen in der Landesverwaltung des Landes Brandenburg (Schwerbehindertenrichtlinien - SchwbRL)

vom 6. April 2005

Teil 1:
Allgemeines
1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Schwerbehindertenrichtlinien gelten für die obersten Landesbehörden und die zu ihrem Geschäftsbereich gehörenden nachgeordneten Behörden und Einrichtungen des Landes Brandenburg (Landesverwaltung).

1.2 Den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, bei der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach diesen Richtlinien zu verfahren, soweit sie hierzu nicht bereits gesetzlich verpflichtet sind. Arbeits- und tarifrechtliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

3. Personenkreis

3.1 Zu den schwerbehinderten Menschen im Sinne dieser Schwerbehindertenrichtlinien gehört der Personenkreis nach § 2 Abs. 2 SGB IX (schwerbehinderte Menschen) und nach § 2 Abs. 3 SGB IX (gleichgestellte behinderte Menschen) sowie nach § 68 Abs. 4 SGB IX. Zu diesem Personenkreis gehören auch schwerbehinderte Personen, die sich im Vorbereitungsdienst befinden."

Die Gleichgestellten für die Ausbildung zählen also laut Erlass bei Euch voll mit dazu!

Reib dass bitte mal Eurem Personalchef unter die Nase, falls Du im Landesdienst beschäftigt bist.
Ansonsten kannst du im Betrieb immer damit argumentieren, dass diese zumindestens im Landesdienst bei Euch einbezogen sind.

Liebe Grüße

Hendrik

Ps: Sorry für die lange Kopie aber ich denke die war notwendig


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