Gleichstellung Jugendlicher und junger Erwachsener nach §151(4) SGB IX (Gleichstellung)

prototyp, Brandenburg, Monday, 19.02.2018, 17:14 (vor 2230 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo Matthias,

danke für deine hilfreichen Anmerkungen. Das hat mich bestärkt, das Ganze weiter zu recherchieren.

Den Wspr.-ausschuss werde ich nicht weiter "belästigen", der hat seine Meinung mitgeteilt.

Schlimm ist , dass der Arbeitgeber meint, er müsse mich nun nicht mehr beteiligen/anhören.
Und wenn es nur über einen Anwalt geklärt werden kann, werde ich die Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Danke für die Hilfe.
LG prototyp


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