Gleichstellung Jugendlicher und junger Erwachsener nach §151(4) SGB IX (Gleichstellung)
Hallo Matthias,
danke für deine hilfreichen Anmerkungen. Das hat mich bestärkt, das Ganze weiter zu recherchieren.
Den Wspr.-ausschuss werde ich nicht weiter "belästigen", der hat seine Meinung mitgeteilt.
Schlimm ist , dass der Arbeitgeber meint, er müsse mich nun nicht mehr beteiligen/anhören.
Und wenn es nur über einen Anwalt geklärt werden kann, werde ich die Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Danke für die Hilfe.
LG prototyp