Abt. Recht/ Personal verlangt Stellungnahme von SBV (Allgemeines)
Moin Moin Peggy,
Problem 1:
Du schreibst, Kollegin ist schwerbehindert und Antrag läuft noch. Läuft ein Folgeantrag bei schon festgestellter Schwerbehinderung oder läuft ein Erstantrag und die Schwerbehinderung ist weder offensichtlich, noch schon festgestellt. Sollte letzteres der Fall sein, bist Du aus meiner Sicht rechtlich mindestens in einer Grauzone, was Deine Zuständigkeit angeht, es sei denn, Du bist im öffentlichen Dienst und es gibt einen Erlass unter den Du fällst, dass auch laufende Antragsverfahren vorläufig wie Schwerbehinderte zu behandeln sind, oder es gibt eine Inklusionsvereinbarung mit ähnlichem Wortlaut.
Sonst ist im Gesetz nur der Kündigungsschutz geregelt. Urteile über die Zuständigkeit der SBV im laufenden Antragsverfahren sind mir nicht bekannt.
Natürlich kann man auch Schwerbehinderte zu vom Arbeitgeber aus anberaumten amtsärztlichen Terminen begleiten, erst recht, wenn der sich wie in Deinem Fall angedeutet merkwürdig verhält. Die Wiedereingliederung läuft, ist nicht abgebrochen, womit die volle Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden soll. Währenddessen wird ein Termin beim Amtsarzt gemacht. zwecks Feststellung Berentung, womit der Arbeitgeber deutlich macht, die Arbeitsfähigkeit kann aus seiner Sicht nicht wieder hergestellt werden.
Dieses betrifft die Zukunft der Schwerbehinderten, und wenn der identische Amtsarzt sich ihr gegenüber so falsch verhalten hat, würde ich ihr auch zu einer Begleitung raten.
Aber ob Du dieses in Deiner Arbeitszeit tun kannst, ist rechtlich in einer Grauzone. Vielleicht kennt sich hier jemand genauer aus.
Nebenbei, der Arbeitgeber kann von uns aus meiner Sicht keine solche Stellungnahme verlangen, da die SBV dem Arbeitgeber gegenüber keine Rechenschaft über ihre Tätigkeit schuldig ist.
Liebe Grüße
Hendrik