Abt. Recht/ Personal verlangt Stellungnahme von SBV (Allgemeines)

Monica99, Friday, 02.11.2018, 15:22 (vor 2911 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

es ist ja unbestritten, dass die SBV sich für die Mandatsarbeit beim AG abmelden und zurückmeldenmuss. Für diesen Zweck muss bei der Abmeldung Ort, Zeitpunkt und voraussichtliche Dauer der Amtstätigkeit, nicht aber deren Art oder Inhalt angeben werden.

Dieses ist hier wohl nicht erfolgt. Somit hat der AG nachträglich dann das Recht von der SBV zu verlangen warum sie sich nicht abgemeldet hat und die hier erforderlichen Angaben betreffend dem AG VORHER genannt zu haben.

Denn nur dann kann der AG hier klären und zumindest entscheiden, war es Mandatsarbeit oder unerlaubtes Verlassen des Arbeitsplatzes. Bei letzterem was hier der Fall ist, da das SGB IX eine Mandatsarbeit hier nicht feststellt/hergibt, denn die Begleitung zum Amtsarzt ist eben KEINE Mandatsarbeit, sondern einfach eine nette Sache/Freundschaftsdienst der in die Freizeit gehört, kann der AG dann arbeitsrechtlich handeln.

--
mfg Monica


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