Abt. Recht/ Personal verlangt Stellungnahme von SBV (Allgemeines)
Moin Moin Monica,
ob man schwerbehinderte zu allen Behördengängen begleiten darf, sehe ich auch nicht.
Aber, wenn der Arbeitgeber einen zum Amtsarzt schickt, um während einer Wiedereingliederung eine Rente zu prüfen, sehe ich hier einen Fall des § 178,1 "die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb .. und steht ihnen beratend und helfend zur Seite"
Hier fördert die Kollegin die Wiedereingliederung bzw. prüft, ob das Ansinnen des Arbeitgebers auf Berentung berechtigt ist und korrekt abläuft, was für die Schwerbehinderte eine existenzielle finanzielle aber auch soziale Bedeutung hat. Zudem kann sie aufgrund der Erkenntnisse aus diesem Gespräch überlegen, ob ein Präventionsverfahren oder andere Mittel geeignet sind, um das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten.
Die Schwerbehinderte selber ist mit dieser Situation unter Umständen überfordert.
Daher sehe ich in diesem Einzelfall sehr wohl die Berechtigung der Begleitung zu einem vom Arbeitgeber anberaumten Termin. Letzteres dürfte ebenfalls auf die meisten Behördengänge nicht zutreffen.
Liebe Grüße
Hendrik