Abt. Recht/ Personal verlangt Stellungnahme von SBV (Allgemeines)

WoBi, Friday, 02.11.2018, 23:01 (vor 2910 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica99,
ob Peggy eine Regelung bezüglich einer Tätigkeitsaufnahme / Rückmeldung als SBV hat, ist nicht bekannt. Ebenso ob ggf. eine Freistellung vorliegt.
Bei der Verpflichtung zur Nennung des Ortes habe ich allerdings gewisse Vorbehalte, wenn dadurch die Identität der aufgesuchten Kollegin oder Kollege transparent werden kann. Hier kann z.B. nicht die Raumnummer abverlangt werden.
Aber Ab-/Anmelden war kein Gegenstand der Forumsfrage von Peggy.

Es erinnert mich aber an einen Vorgang.
Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich einen Kollegen zu (s)einem Facharzt begleitet oder besser mitgenommen, um mit dem Facharzt und seiner ausdrücklichen Genehmigung der Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht über die Beantwortungsmöglichkeit einer Stellungnahme an das Integrationsamt zu „diskutieren“ und mir in diesem speziellen Fall erforderliches Fachwissen über die Auswirkungen und Unterstützungsmöglichkeiten anzueignen. Für den Kollegen war diese Zeit Privatsache (Gleitzeitguthaben) und für mich war es Zeit im Ehrenamt, also wie Arbeitszeit, nebst Fahrkosten und Reisezeit zu vergüten.

Diese Vorgehensweise habe ich bei Widerspruchsbegründungen und als Vorbereitung für BEM-Verfahren mehrfach angewendet. Als gewählte Interessensvertretung entscheidet die Vertrauensperson, in welcher Intensität das Ehrenamt ausgeübt wird und welche Informationsquellen für die Arbeitet genutzt werden. Diese medizinischen und sehr persönlichen Informationen im Informationsaustausch setzt allerdings einen besonderen sorgfältigen Umgang mit den erhaltenen und gegebenen Informationen voraus und das absolute Vertrauen in die Integrität der Vertrauensperson durch die Kolleginnen und Kollegen.

Vielleicht hat Peggy die Fachkompetenz des Amtsarztes für die bestmögliche Unterstützung im Ehrenamt benötigt, um die „von Behinderung bedrohte“, im laufenden Antragsverfahren über die Fristen nach § 152 Abs. 1 SGB IX liegende Kollegin zu beraten und direkte Informationen für Möglichkeiten, wie die aktuelle Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Hier im Forum wird keine Rechtsberatung durchgeführt. Aus den wenigen Informationen kann dies aus der Distanz nicht geleistet werden, noch dazu im öffentlichen Raum. Eine SBV darf im Forum nichts schreiben, was auf eine bestimmte Person rückgeführt werden kann. Dafür gibt es Rechtsanwälte oder Rechtsberatungen z.B. bei der Gewerkschaft. Dort können im Zwiegespräch Sachverhalte spezifisch aufgearbeitet werden.
Als Interessensvertreter habe ich die Anwendung von Gesetzen, Verordnungen, .. durch den Arbeitgeber zu Gunsten von behinderten Kolleginnen und Kollegen zu überwachen.

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Gruß
Wolfgang


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