Abt. Recht/ Personal verlangt Stellungnahme von SBV (Allgemeines)

Monica99, Thursday, 01.11.2018, 15:05 (vor 2912 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

Problem 1:

Natürlich kann man auch Schwerbehinderte zu vom Arbeitgeber aus anberaumten amtsärztlichen Terminen begleiten, erst recht, wenn der sich wie in Deinem Fall angedeutet merkwürdig verhält. Die Wiedereingliederung läuft, ist nicht abgebrochen, womit die volle Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden soll. Währenddessen wird ein Termin beim Amtsarzt gemacht. zwecks Feststellung Berentung, womit der Arbeitgeber deutlich macht, die Arbeitsfähigkeit kann aus seiner Sicht nicht wieder hergestellt werden.

Nenne mir hierzu bitte einmal GENAU die Stelle/den §§ im SGB IX oder Urteil!!

Es gibt KEINEN der der SBV das Recht einräumt einen Schwerbehinderte zu Behördengängen während der Arbeitszeit zu begleiten, also hierfür Freistellung von der Arbeit.

Bedenke auch, bei Deiner Auslegung der Rechte würde dieses ja bedeuten, dass der BR ALLE beschäftigten bei solchen Behördengängen begleiten dürfte.

--
mfg Monica


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