Abt. Recht/ Personal verlangt Stellungnahme von SBV (Allgemeines)
denn die Begleitung zum Amtsarzt ist eben keine Mandatsarbeit
Hallo, schätze das auch kritisch ein und sehe darin u.U. eher unerlaubtes Fernbleiben bzw. Entfernen vom Dienst. Die Begleitung einer Beschäftigten zu Behörden, egal ob nun schwerbehindert oder nicht, wird m.E. in aller Regel nicht von dem SBV-Mandat umfasst. Ich würde lieber schauen, hier "glimpflich" aus der Sache rauszukommen, und das Gespräch suchen.
Gruß,
Cebulon