Abt. Recht/ Personal verlangt Stellungnahme von SBV (Allgemeines)
Hallo Hendrik,
erstens einmal, die Koll. ist noch nicht schwerbehindert. Es besteht NUR ein offenes/laufendes Antragsverfahren, Ausgang offen.
Aber, wenn der Arbeitgeber einen zum Amtsarzt schickt, um während einer Wiedereingliederung eine Rente zu prüfen, sehe ich hier einen Fall des § 178,1 "die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb .. und steht ihnen beratend und helfend zur Seite"
Ja, beratend aber eben nicht begleitend also "händchendhaltend".
Hier fördert die Kollegin die Wiedereingliederung bzw. prüft, ob das Ansinnen des Arbeitgebers auf Berentung berechtigt ist und korrekt abläuft, was für die Schwerbehinderte eine existenzielle finanzielle aber auch soziale Bedeutung hat. Zudem kann sie aufgrund der Erkenntnisse aus diesem Gespräch überlegen, ob ein Präventionsverfahren oder andere Mittel geeignet sind, um das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten.
Ja, beratend im lfd. Wiedereingliederungsverfahren, sobald sie auf Grund eines positiven Bescheids unter die Regelungen des SGB IX fällt.
Die Schwerbehinderte selber ist mit dieser Situation unter Umständen überfordert.
Merke, sie ist noch keine Schwerbehinderte! Der Antrag kann ja auch negativ enden. Es dürfte auch wohl keine offensichtliche Schwerbehinderung vorliegen.
Kann sein, dann kann die SBV in ihrer Freizeit sie begleiten oder die SBV redet vorher mit dem AG und bittet diesen um Erlaubnis mit dem Hinweis, dass man so das lfd. Wiedereingliederungsverfahren bessern gestalten zu können.
Nur weil ein ggf auch kranker Beschäftigter einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellt fällt er nicht sofort unter den Schutz des SGB IX.
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mfg Monica