Abt. Recht/ Personal verlangt Stellungnahme von SBV (Allgemeines)
Hallo Wolfgang,
in deiner richtigen Antwort fehlt eine wichtige Aussage. Durfte die SBV während der Arbeitszeit sich hier für diese Tätigkeit freistellen? War es Mandatsarbeit? Ich verneine dieses ja.
Dem zu Folge hätte die SBV eine Arbeitspflichtverletzung begangen. Dieses kann der AG rügen und arbeitsrechtlich behandeln.
Dazu gehört dann auch diese berechtigte Forderung des AG.
》》kann Abt. Recht/ Personal eine Stellungnahme von mir fordern, warum ich auf Wunsch einer schwerbehinderten Kollegin (Antrag läuft noch) zu deren amtsärztlichen Termin mit war?
Antwort also ja! Denn er verlangt KEINE Stellungnahme zur Mandatsarbeit, sondern zum unentschuldigten verlassen es Arbeitsplatzes. Denn es war ja keine Mandatswahrnehmung, da nicht vom SGB IX gedeckt.
Folglich kann der AG hier die Arbeitnehmerin, nicht die SBV wegen unerlaubten Verlassen des Arbeitsplatzes abmahnen und die Nacharbeitung dieser Zeit verlangen.
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mfg Monica