Abt. Recht/ Personal verlangt Stellungnahme von SBV (Allgemeines)
Hallo Monica99,
bezogen auf die Überschrift "Abt. Recht/Personal verlangt Stellungnahme von SBV" zeigt doch überdeutlich, dass die Stellungnahme von der SBV verlangt wird.
Sollte die Vertrauensperson als "Privatperson" befragt werden, ist hier, falls selbst Schwerbehindert oder Gleichgestellt, erstmal die Unterrichtung nach § 178 Abs. 2 SGB IX gegenüber der SBV erforderlich. Dieses wurde von Peggy nicht mitgeteilt. Ebenso ist uns nicht bekannt, ob die begleitete Person einen "gesicherten" GdB von >= 50 zu erwarten hat, weil z.B. eine Ursache im onkologischen Bereich vorliegt.
Hier wird durch die Abteilung Recht/Personal Ausforschung einer Person im Bereich der besonders geschützten persönlichen/medizinischen Daten betrieben. Dieses Ansinnen ist nicht durch eine Stellungnahme der SBV zu unterstützen, sondern die besondere Rechtstellung der SBV gegenüber dem Inklusionsbeauftragten und/oder obersten Dienstherrn klarzulegen. Ggf. ist hier der Personalrat einzubinden und das Ausforschungsansinnen der Abteilung Recht/Personal im Monatsgespräch anzusprechen.
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Gruß
Wolfgang