Auch Absagen können diskriminierend sein!? (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 15.10.2019, 13:41 (vor 1655 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Moin Moin Katharina,

ich weiss nicht, wie oft Dir schon mitgeteillt wurde, dass dieses Forum keine Rechtsberatung macht, sondern dem Austausch der Vertrauenspersonen dient.
Ob man in die von Dir genannte Aussage hineininterpretieren kann, dass hier eine nicht AGG-konforme Beschreibung gemacht wurde, kann ich nicht sagen.
Logisch ist, dass der Arbeitgeber nach der "Bestenauslese" möglichst die- bzw. denjenigen auswählt, bei dem die Qualifikationen und Fähigkeiten sich am besten mit der ausgeschriebenen Stelle in Einklang bringen lassen. Insofern findet logischerweise auch eine Bewertung der Bewerber/innen statt.

Daher verstehe ich diese Sätze eher so, dass der Arbeitgeber damit zum Ausdruck bringen will, dass die Absage nichts mit einer generellen Ungeeignetheit für diese Stelle zu tun hat, oder einer insgesamt mangelhaften Qualifikation. Es gab leider nur noch besser passende Kandidaten/innen.

Liebe Grüße

Hendrik


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