Auch Absagen können diskriminierend sein!? (Allgemeines)

Monica99, Thursday, 17.10.2019, 13:00 (vor 1659 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Hallo,

Auch haben Bewerber nach einem Urteil des EuGH Anspruch auf eine Begründung. Schweigt der AG, könnte das als ein Hinweis auf eine mögliche Diskriminierung sein:

https://deutschland.taylorwessing.com/de/newsletter/arbeitsrecht/archive/newsletter-employment-1712/vorsicht-bei-abgelehnten-bewerbern.html

Bitte doch das Urteil nochmals genau lesen. Denn der 1. Satz stimmt nicht, ist falsch.

Hier der Passus des Urteils.
Es wird daher seit längerem diskutiert, ob abgelehnten Stellenbewerbern ein solcher Auskunftsanspruch zustehe. Dies hat der EuGH nun abgelehnt, gleichwohl hat er die Rechte abgelehnter Stellenbewerber gestärkt.

--
mfg Monica


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