Auch Absagen können diskriminierend sein!? (Allgemeines)

Katharina Schwarzenborn, Thursday, 17.10.2019, 14:26 (vor 1659 Tagen) @ sbv-nl-west

Hallo,

stimmt, ist eine "Kann-Regelung" und es besteht ein muss seitens KlägerIn, aber wenn das muss erfüllt ist, siehts duster aus! ;-)

Aber was sagt ihr zu:

"Ich frage mich und vielleicht nicht nur ich, weil die fachliche Qualifikation ja das einzige absolut unverfängliche Kriterium bei der Personalauswahl ist, woran sollte es denn sonst liegen, dass man einen Bewerber eine Absage mit o. g. Beispielsätzen geschickt hat? Wenn es nicht an der Qualifikation, an Kenntnissen, an Fertigkeiten, an Fähigkeiten ... liegt, woran denn dann bitteschön? Dann bleiben doch "nur" Geschlecht, evtl. Schwerbehinderung, Aussehen, Kinder ...!? Oder?"


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