Auch Absagen können diskriminierend sein!? (Allgemeines)

sbv-nl-west, NRW, Tuesday, 15.10.2019, 14:12 (vor 1649 Tagen) @ fragezeichen

Hallo zusammen,

auch ich erkenne in den Formulierungen keinen Verstoß.

Eine unterschiedliche Behandlung von Bewerbern ist rechtlich zulässig, wenn sie aufgrund von „wesentlichen und entscheidenden beruflichen Anforderungen notwendig und angemessen“ ist.

Viele Unternehmen nutzen deshalb bei Absagen neutrale Standardformulierungen, obwohl diese den Erwartungen der Bewerber nicht gerecht werden.

Dieses Dilemma ist wohl dem Umstand zu verdanken, dass die "Erregungs-Gesellschaft", deren aufbrausende Empörung zum Ritual zu werden scheint.

Das BAG hat nicht ohne Grund entschieden, dass der Arbeitgeber nicht offenlegen muss, aus welchem Grund man sich für einen anderen Bewerber entschieden hat. (Urteil v. 25.04.2013 – 8 AZR 287/08)

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Liebe Grüße

sbv-nl-west


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