Auch Absagen können diskriminierend sein!? (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 17.10.2019, 16:37 (vor 1658 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Ich frage mich und vielleicht nicht nur ich, weil die fachliche Qualifikation ja das einzige absolut unverfängliche Kriterium bei der Personalauswahl ist, woran sollte es denn sonst liegen, dass man einen Bewerber eine Absage mit o. g. Beispielsätzen geschickt hat?

Naja, im öffentlichen Dienst geht es zum Beispiel nicht nur „einzig“ um diese „fachliche Qualifikation“, sondern um „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung“. Die zitierten wohl individuellen Begründungen der Absagen halte ich teilweise für ungeschickt. Professionelle Arbeitgeber verwenden i. d. R. betont allgemein gehaltene Textbausteine bzw. sog. Standardformulierungen, soweit kein Fall wie hier.

Artikel 33 Grundgesetz
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

Gruß,
Cebulon


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