Auch Absagen können diskriminierend sein!? (Allgemeines)

Katharina Schwarzenborn, Thursday, 17.10.2019, 13:07 (vor 1659 Tagen) @ Monica99

Hallo,

in der Entscheidung steht:

„dass die Verweigerung jedes Zugangs zu Informationen durch einen Beklagten ein Gesichtspunkt sein kann, der im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, heranzuziehen ist.”


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