Auch Absagen können diskriminierend sein!? (Allgemeines)

MatthiasNRW, Friday, 18.10.2019, 11:30 (vor 1658 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Hallo,

vorab: Bei der EuGH-Entscheidung ging es nie um das allgemeine Thema "Begründung für eine Absage". Das BAG hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein fachlich qualifizierter Arbeitnehmer "im Falle seiner Nichtberücksichtigung ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Auskunft eingeräumt werden muss, "ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat und, wenn ja, aufgrund welcher Kriterien diese Einstellung erfolgt ist".

Der EuGH hat seine bisherige Rechtsprechung (Patrick Kelly ./. Universität Dublin) bestätigt und einen entsprechenden Auskunftsanspruch verneint. Gleichwohl kann eine Auskunftsweigerung zusammen mit anderen Indizien (im vorliegenden Meister-Fall war es beispielsweise die fehlende Einladung zum Vorstellungsgespräch trotz vorhandener Qualifikation) in letzter Konsequenz zur Beweislastumkehr führen.

"Ich frage mich und vielleicht nicht nur ich, weil die fachliche Qualifikation ja das einzige absolut unverfängliche Kriterium bei der Personalauswahl ist, woran sollte es denn sonst liegen, dass man einen Bewerber eine Absage mit o. g. Beispielsätzen geschickt hat? Wenn es nicht an der Qualifikation, an Kenntnissen, an Fertigkeiten, an Fähigkeiten ... liegt, woran denn dann bitteschön? Dann bleiben doch "nur" Geschlecht, evtl. Schwerbehinderung, Aussehen, Kinder ...!? Oder?"

Die Beispielsätze sind, für sich allein stehend, meines Erachtens ungeschickt und durchaus kritisch zu sehen.
Selbstverständlich kann man die Qualifikationen des Bewerbers würdigen ("stellen wir nicht in Abrede") und gleichzeitig feststellen, dass diese nicht mit der konkreten Anforderung im Einklang stehen und/oder andere Bewerber besser sind.

--
Gruß
Matthias


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