Einsicht in die Wahlunterlagen (Allgemeines)

sbv-nl-west, NRW, Wednesday, 16.10.2019, 22:21 (vor 1656 Tagen) @ Cebulon

Ich teile auch nicht diese Ansicht: „könnten nach Fehlern suchen“ zur Nichtigkeit. Können Sie nicht! Nach solchen Gründen zu forschen per Einsicht reicht mitnichten aus zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses. Sonst könnte ja jeder mit einer solch pauschalen „Schutzbehauptung“ umfassendes Einsichtsrecht erzwingen, das es aber so gar nicht gibt laut Rechtsprechung.

Hallo Cebulon,

selbstverständlich suchen sie verzweifelt nach Fehlern. Wo nach den sonst? Das in meinem Link angeführte BAG-Urteil und die in meinen ersten Post benannten Kommentare zum Thema, lassen doch gar keinen anderen Sachverhalt zu.

Wenn DD also fragt, warum sie plötzlich in die Unterlagen schauen wollen und er den Grund nicht erkennt, weil sehr wahrscheinlich der Zugang zu meinen benannten Kommentaren fehlt.

Selbstverständlich sage ich ihm dann, mit welchen Mitteln sie versuchen, eine erneute SBV-Wahl anzustossen.

Meine Ansicht zum Thema habe ich bereits in meinem zweiten Post mehr als deutlich gemacht. Hatte aber auch zu dem Zeitpunkt erwartet, das bei der Größe der zu vertredenden Personen, Kommentare für die SBV vorhanden sind.

Zumal zu erkennen war, welches Mittel der alten SBV nur noch zur Verfügung stand und sie davon wussten. Sie suchen nach Fehlern, bzw. versuchen, dass die neue SBV einen Fehler begeht. Nichts anderes ist in meinen Posts zu finden oder gar heraus zu lesen.

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Liebe Grüße

sbv-nl-west


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