Einsicht in die Wahlunterlagen (Allgemeines)

sbv-nl-west, NRW, Wednesday, 16.10.2019, 08:23 (vor 1656 Tagen) @ DD

Hallo DD.

Die Gründe, warum man seiner Zeit von Amt der SBV zurückgetreten ist, können sehr vielschichtig sein. Das kann in der Arbeit als SBV begründet sein, oder aber auch die private Situation.

Das soll und muss dir als neue SBV aber auch egal sein.

Die alte SBV sollte die Rechte und Pflichten des Ehrenamtes aberkennen. Sie wird also die Frage nach den Wahlunterlagen bewusst stellen. Das Ziel kann hier nur sein, die Nichtigkeit der SBV-Wahl festzustellen, um selbst erneut als SBV gewählt zu werden.

Aber genauso wie man sich die Gründe, als SBV gewählt zu werden, sehr wohl überlegt sein sollten, verhält es sich nach meinem Verständnis auch bei den Gründen für das Zurücktreten.

Die Arbeit der SBV ist sehr spannend, aber nicht immer ganz einfach: Den größten Handlungsbedarf gibt es oft dort, wo etwas schiefläuft. Das bedeutet, oft wird man mit problematischen Situationen zu tun haben.

Die SBV muss sich mit vielen, ganz unterschiedlichen Themen beschäftigen – auch wenn diese oft gar nichts mit ihrem bisherigen Beruf oder ihrer Ausbildung zu tun hatten. Außerdem können Sie sich darauf einstellen, dass Sie manchmal zwischen den Stühlen sitzen werden und Spannungen aushalten müssen.

Kurzum, wer für die SBV kandidiert und auch gewählt wird, hat damit ein Ehrenamt übernommen, mit allen seinen Rechten aber auch seinen Pflichten. Dieses Ehrenamt ist auch ein sehr großes Stück „Vertrauensamt“ gegenüber den Menschen mit Behinderung. Wir erfahren von Diagnosen, detaillierte Beschreibungen der persönlichen Behinderung, die sich zum Teil nicht nur am Arbeitsplatz auswirken. Es ist also kein Amt in meinen Augen, welches man sich leichtfertig aussuchen sollte.

Ich habe es jetzt mal bewusst so scharf formuliert, weil ich von einer ehemaligen SBV erwarten kann, dass sie weiß, was sie mit ihrer Anfrage bezweckt. „Small-Talk“ geht anders.

Und "erzwingen" kann sie Recht auf Feststellung der Nichtigkeit der Wahl, vor dem Arbeitsgericht.

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Liebe Grüße

sbv-nl-west


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