Einsicht in die Wahlunterlagen (Allgemeines)

sbv-nl-west, NRW, Tuesday, 15.10.2019, 21:45 (vor 1657 Tagen) @ DD

Hallo DD.

„Wie soll, muss bzw. darf ich mich jetzt verhalten?!“

Frage ganz gezielt warum sie Einsicht in die Wahlunterlagen wünschen.

Der einzige gültige Grund (berechtigtes Interesse) um Einblick in die Wahlunterlagen zubekommen kann nur noch sein, die Nichtigkeit der Wahl geltend zu machen und das ist an Bedingungen geknüpft:

Eine Wahl ist nur in Ausnahmefällen nichtig. Es muss ein grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts vorliegen. Die Nichtigkeit kann rückwirkend von jedermann, zu jeder Zeit und in jeder Form geltend gemacht werden, sofern ein berechtigtes Interesse besteht.

Eine Wahl kann für nichtig erklärt werden, wenn:

  • wenn zum Beispiel die Amtszeit der SBV noch nicht abläuft,
  • oder der Rücktritt der SBV noch nicht vollzogen ist.
  • wenn sich - wegen fehlender Abstimmung - mehr als drei Personen um das Amt als Wahlvorstand bewerben.
  • wenn bestimmte Gruppen (zum Beispiel gleichgestellte Beschäftigte) bewusst ausgeschlossen wurden.
  • wenn die Wahl nicht geheim und nicht per Stimmzettel erfolgte,
  • oder wenn die Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes stattfand, ohne dass ein Ausnahmefall vorlag.

Es kann nur noch die Nichtigkeit der Wahl geltend gemacht werden, die allerdings nur ganz selten anzunehmen ist, nämlich in Fällen, „in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt. Voraussetzung ist, dass der Mangel offenkundig und deshalb ein Vertrauensschutz in die Gültigkeit der Wahl zu versagen ist. Die Betriebsratswahl muss „den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen“ (st. Rspr., vgl. BAG 20. April 2005 – 7 ABR 44/04 – zu B III 3 der Gründe, BAGE 114, 228; 21. September 2011 – 7 ABR 54/10 – Rn. 26 mwN, BAGE 139, 197).“ so BAG, Beschluss vom 23. Juli 2014 – 7 ABR 23/12 –, juris.

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Liebe Grüße

sbv-nl-west


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