Einsicht in die Wahlunterlagen (Allgemeines)

sbv-nl-west, NRW, Wednesday, 16.10.2019, 08:52 (vor 1656 Tagen) @ DD

Hallo DD.

fange noch mal von vorne mit dem lesen der Beiträge an.

Du musst nichts herausgeben. Wenn die alte SBV die Wahlunterlagen einsehen möchte, dann kann sie das nur im Zuge der Feststellung der Nichtigkeit der Wahl und geht nur über das Arbeitsgericht.

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Liebe Grüße

sbv-nl-west


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