Corona - Versetzung von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Kirche)
Hallo,
hat ein kirchl. Arbeitgeber das Recht, Schwerbehinderte Arbeitnehmer zu versetzen, wenn in der bisherigen Dienststelle keine oder kaum noch Arbeit anfällt, da auf Grund der Corona Verordnung Hausbesuche nicht mehr möglich sind? Darf der Schwerbehinderter Mitarbeiter auch in einem anderen Betrieb des gleichen Dienstgebers versetzt werden? Meine von einer e.V. in einer GmbH des gleichen Vorstandes dieser kirchl. Einrichtung.
Benötigt bei solch einer Abordnung/Versetzung der Dienstgeber die Zustimmung des Integrationsamtes?
Für Ihre Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
MfG
Remhagen