Corona - Versetzung von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Kirche)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 15.04.2020, 19:33 (vor 1471 Tagen) @ Remhagen

Danke für die Einschätzungen zu meiner Frage!

Es ist so, die e.V. hat eine MAV und die GmbH hat eine andere, eigene MAV.

Die Arbeitsverträge für die e.V. beinhalten keinen Inhalt dazu, dass in einem anderen Betrieb gearbeitet werden muss. Außerdem beschreiben beide (also e.V und GmbH) feste Tätigkeiten, die absolut unterschiedlich sind.

MfG

Remhaben

Hey;
die Frage ist:
Mit wem hast du den Arbeistvertrag abgeschlossen.
Ist es ein vertrag zwischen dir und explizit der e.V. vertreten und unterschrieben vom Vereinsvorstand
oder ist es ein Vertrag zwischen dir und x?

Wer ist Absender der monatlichen Gehaltszahlung
explizit der Verein oderX?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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