Corona - Versetzung von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Kirche)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 15.04.2020, 17:48 (vor 1464 Tagen) @ albarracin

Hallo Hotte,

der UP schreibt ausdrücklich vom Wechsel von einem e.V. in eine GmbH. Das sind zwei unterschiedliche juristische Personen und somit zwei unterschedliche Arbeitgeber.

Hallo Wolfgang,
zwei unterschiedlche juristische Personen stimme ich dir zu.
Aber auf der anderen Seite schreibt der UP:
...Darf der Schwerbehinderter Mitarbeiter auch in einem anderen Betrieb des gleichen Dienstgebers versetzt werden?.....
Was ist, wenn der Arbeitsvertrag mit diesem Dienstgeber abgeschlossen wurde und nicht mit dem Verein? Wenn die monatlichen Gehaltszahlungen nicht vom Verein kommen, sondern eben von diesen Dienstgeber?

Es wäre schön, wenn der UP sich dazu mal äußern würde.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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