Corona - Versetzung von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Kirche)
Danke für deine Einschätzung.
Bei meiner Frage geht es hauptsächlich um die Versetzng eines Schwb. in einen anderen Betrieb des Dienstgebers.
In einen Inklusionsbetrieb.Von einer e.V. zu einer GmbH.
Mir ist nicht klar worauf deine Frage abzielt. Warum sollte nicht von einem e. V. zu einer GmbH (gGmbH?) versetzt werden können? Was sollte dagegen sprechen?
--
Mit freundlichen Grüßen
Michael