Corona - Versetzung von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Kirche)
Danke für die Einschätzungen zu meiner Frage!
Es ist so, die e.V. hat eine MAV und die GmbH hat eine andere, eigene MAV.
Die Arbeitsverträge für die e.V. beinhalten keinen Inhalt dazu, dass in einem anderen Betrieb gearbeitet werden muss. Außerdem beschreiben beide (also e.V und GmbH) feste Tätigkeiten, die absolut unterschiedlich sind.
MfG
Remhaben