Corona - Versetzung von Mitarbeitern wegen Arbeitsmangel (Kirche)

Remhagen, NRW, Friday, 17.04.2020, 18:48 (vor 1468 Tagen) @ albarracin

Danke Wolfgang für deine Einschätzung.

Habe mittlerweile vom Dienstgeber, über die MAV, erfahren, dass eine Versetzung/Abordnung in den anderen, von mir genannten Betrieb, ohne Zustimmung der betreffenden Kollegen, nicht möglich ist.

Ea haben sich (auch) schwerb. Kollegen (unter Vorbehalt) bereit erklärt, in dem anderen Betrieb, zur Vermeidung einer Kurzarbeit oder sonstigen Nachteile, zu arbeiten. Gezeigt hat sich außerdem, dass die Arbeit in dem anderen Betrieb den Kollegen Spaß macht.

Besser kann es doch nicht laufen!

MfG - und nochmals Danke

Remhagen


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