Bewerbung eines Ausländischen Menschen mit Einschränkung (Einstellung)

Rallebu, Thursday, 30.04.2020, 09:15 (vor 1463 Tagen)

Wir sind ein Internationaler mittelständiges Unternehmen. In unseren Unternehmensteilen hier in Deutschland Bewerben sich auch Menschen aus dem Ausland. Es kann auch vorkommen, dass es Menschen gibt, die sich bewerben und eine körperliche Einschränkung haben. Es gibt wie in jeden Unternehmen üblich immer Streit zwischen den Vertrauensleuten der Schwerbehinderten und dem Unternehmen über den Informationsfluss.

Frage 1: Was würde passieren, wenn ein ausländischer Bewerber sich in einem Deutschen Unternehmen Bewirbt und dieser eine körperliche Einschränkung besitzt wie ist dieser einzustufen?

Den Begriff der Schwerbehinderung und seine Abstufungen sind in der EU und in Deutschland bekannt und es ist im SGB IX fixiert, aber es gibt ja noch mehr Menschen auf der Welt.

Frage 2: Wie verhält es sich im Allgemein, wenn diese Menschen sich bei uns in Deutschland bewerben, was sollen die in der Bewerbung schreiben und im elektronischen Bereich was soll dort angegeben werden?

Gibt es Länder (nicht EU) die auch die Abstufung (GDB) der Behinderung und der Schwerbehinderung. Wohl eher nicht. Wie sieht es mit den Rechten der Schwerbehindertenvertretung aus? Wo fangen diese an? Ich bin der Meinung, dass wir in das Bewerbungsprocedere mit involviert werden müssen da es in Deutschland stattfindet und es egal ist, wer und woher ein Bewerber kommt. Wichtig ist die Angabe, dass er behindert ist.. nur es heißt ja für die Rechte der Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten... Also bekomme ich vom Unternehmen „nur“ die Bewerbungen in dem entweder eine Gleichstellung oder einen GDB ab 50 hinterlegt wurde.
Das Beispiel wie kann ich einen indischen Menschen der keine Beine mehr hat im Vorfeld Einstufen). Über die fachliche Kompetenz wird nicht diskutiert die ist vorhanden es geht alleine nur um die Info „das dieser Mensch sich Beworben hat“ (dieser aber nicht weis wie hoch sein GDB ist und was ein GDB überhaupt ist) und die benötige ich vom Unternehmen.
Gibt es Urteile oder andere Information zu diesem Thema? Ich habe nichts Brauchbares gefunden...


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