Bewerbung eines ausländischen Menschen mit Einschränkung (Einstellung)

Cebulon, Friday, 01.05.2020, 18:46 (vor 1462 Tagen) @ albarracin

@Cebulon: Die EU kennt nur den Begriff der "Behinderung" in der EU-RL 2000/78.

Völlig richtig. Und daran orientiert sich das AGG und der § 2 Abs. 1 SGB IX i.d.F. des Art. 1 BTHG.

Allerdings haben die meisten EU-Länder dem deutschen Schwerbehindertenrecht vergleichbare nationale Regelungen.

Davon habe ich bisher nichts gehört, wonach auch „die meisten EU-Länder vergleichbare Regelungen“ hätten zum deutschen Schwerbehindertenrecht. Kann man das auch irgendwo nachlesen, dass z.B. SB-Ausweis ab GdB 50 oder dass gewählte SBV? Welches Land soll das sein?

Gruß,
Cebulon


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