Bewerbung eines ausländischen Menschen mit Einschränkung (Einstellung)
@Cebulon: Die EU kennt nur den Begriff der "Behinderung" in der EU-RL 2000/78.
Völlig richtig. Und daran orientiert sich das AGG und der § 2 Abs. 1 SGB IX i.d.F. des Art. 1 BTHG.
Allerdings haben die meisten EU-Länder dem deutschen Schwerbehindertenrecht vergleichbare nationale Regelungen.
Davon habe ich bisher nichts gehört, wonach auch „die meisten EU-Länder vergleichbare Regelungen“ hätten zum deutschen Schwerbehindertenrecht. Kann man das auch irgendwo nachlesen, dass z.B. SB-Ausweis ab GdB 50 oder dass gewählte SBV? Welches Land soll das sein?
Gruß,
Cebulon