Bewerbung eines Ausländischen Menschen mit Einschränkung (Einstellung)
Hallo Wolfgang, Widerspruch. Auch bei offensichtlicher Schwerbehinderung, also ggf Menschen ohne Beine, gilt in dieser Phase nicht das SGB IX und die sich hieraus ergebenen Rechte und Pflichten. Dazu müsste er erst hier die Fakten lt. §2 erfüllen. Denn der Geltungsbereich des SGB IX ist im §2 abschließend geregelt.
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mfg Monica