Bewerbung eines Ausländischen Menschen mit Einschränkung (Einstellung)

Monica99, Friday, 01.05.2020, 13:22 (vor 1462 Tagen) @ albarracin

Hallo, das AGG hebelt NICHT das SGB IX aus. Der AG muss NUR alle Bewerber welche nicht unter das SGB IX § 2 fallen gleich behandeln.
Es gibt mehr Gesetze welche um in Anspruch genommen zu werden bestimmte Voraussetzungen erfordern.
Wenn ein AG einen Fahrer oder Piloten einstellen möchte und die Voraussetzung der Besitz eines Führerscheins / Pilotenschein ist kann er auch Bewerber ablehnen, welchen diesen nicht haben. Da kann ich auch nicht sagen AGG, oder ich mache diesen. Dann kommt die berechtigte Antwort des AG, erst machen und dann neu bewerben.

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mfg Monica


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