Bewerbung eines ausländischen Menschen mit Einschränkung (Einstellung)

Rallebu, Monday, 04.05.2020, 08:54 (vor 1459 Tagen) @ Cebulon

Ich habe es aus der Webseite der Europäischen Union gefunden
Thema: EU-Behindertenausweis
zum Zitat:
"Um Menschen mit Behinderungen das Reisen zwischen EU-Ländern zu erleichtern, entwickelt die EU ein freiwilliges System zur gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatuts und einiger damit verbundener Leistungen auf der Grundlage einer EU-Behindertenausweiskarte.
Derzeit gibt es keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den EU-Mitgliedstaaten, was zu Schwierigkeiten für Menschen mit Behinderungen führt, da ihre nationalen Behindertenausweise in anderen Mitgliedstaaten möglicherweise nicht anerkannt werden.

Dem EU-Behindertenausweis gewährleistet Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten grenzüberschreitenden Zugang zu Leistungen, insbesondere in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Verkehr . Die Karte wird von den am System teilnehmenden EU-Ländern auf freiwilliger Basis gegenseitig anerkannt.
Pilotländer
Die Karte ändert keine nationalen Zulassungskriterien oder -regeln. Es liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten, anhand der nationalen Definition der Behinderung zu entscheiden, wer berechtigt ist, die Karte zu erhalten, und das Ausstellungsverfahren festzulegen."

Hier wird auf die explizierte Anerkennung des Behindertenstatus der einzelnen Länder hingewiesen.
Es wird also einem einheitlichen EU-Ausweis geben so die Aussage.
So aber nun zu meiner Frage ich denke das es wohl "nur" im Ermessen des Unternehmens ist mir als SBV die Information zukommen zulassen, ob sich ein Behindertet aus dem Ausland beworben hat oder nicht. Der Bewerber kann sich selber ja nicht einstufen, (GDB!!) da dieser dieses nicht wissen kann. Also muss er im Freitext in dem Bewerbungsprocedere darauf aufmerksam machen, dass er eine Einschränkung hat und das diese ihn nicht beeinträchtigt. Na Okay!!!
Tja dann danke ich erstmal.


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