Bewerbung eines Ausländischen Menschen mit Einschränkung (Einstellung)

WoBi, Monday, 04.05.2020, 10:06 (vor 1459 Tagen) @ Rallebu

Hallo Rallebu,

Wir sind ein Internationaler mittelständiges Unternehmen. In unseren Unternehmensteilen hier in Deutschland Bewerben sich auch Menschen aus dem Ausland.

Die Frage nach Ausland ist sehr weitläufig, denn alles außerhalb von Deutschland ist Ausland (> 99 %).
Es gibt einen besonderen Anteil von Arbeitnehmern, die unter dem Begriff "Grenzgänger" eingeordnet werden. Personen die z.B. außerhalb der Grenzen von Deutschland wohnen, aber in Deutschland arbeiten. Genauer deren Wohnort und ihr Arbeitsplatz in zwei Staaten liegen und täglich hin- und herfahren. Diese Personen können einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen. Auch ein Antrag auf Gleichstellung ist möglich.
Wenn eine Feststellung der Schwerbehinderung / Gleichstellung erfolgt ist und dies bei einer Bewerbung angegeben wird, hat der Arbeitgeber die SBV zu unterrichten.

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Gruß
Wolfgang


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