Bewerbung eines Ausländischen Menschen mit Einschränkung (Einstellung)

Vertigo, Saarland, Thursday, 30.04.2020, 11:27 (vor 1463 Tagen) @ Rallebu

Hallo Rallebu,

wenn der indische Bewerber, der wohl keinen anerkannten GdB hat (gibt es in Indien vermutlich auch nicht), sich bewirbt, zählt er laut §2, den garda schon benannt hat, nicht zu den Menschen, die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Arbeitsplatz im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
Das heißt, für ihn gilt nicht das SGB IX, da er außerhalb des Geltungsbereiches ist und seine Schwerbehinderung hier nicht anerkannt..

Meines Erachtens muss der Arbeitgeber dich da auch nicht informieren.
Ein Recht, dich zu beteiligen, hast du denke ich mal, vorher nicht.

Aber wenn der Arbeitgeber trotzdem ein großes Interesse hätte, den indischen Bewerber einzustellen, weil er vielleicht keinen anderen geeigneten findet, oder er hält ihn für am Besten geeignet, und lädt ihn freiwillig zum Vorstellungsgespräch ein, dann finde ich schon, dass es Sinn macht, die SBV auf freiwilliger Basis zu beteiligen.
Alleine schon deshalb, weil die Möglichkeiten eines leidensgerechten Arbeitsplatzes dann besprochen werden müssen.
Die Behinderung des Bewerbers ist zwar nicht anerkannt, jedoch offensichtlich, wenn er angibt, keine Beine mehr zu haben.
Hätte er einen Wohnsitz oder eine Arbeit in Deutschland, für das dieses Gesetzbuch gilt, würden die ganz normalen Vorschriften gelten.

Ich bin gespannt, wie das die anderen hier sehen!
Es ist schade, wenn sich Arbeitgeber und Mitarbeitervertretungen gegenseitig torpedieren.
So kann man leider für beide Seiten nicht viel erreichen.
Mit viel Diplomatie und netten, nicht vorhaltungsgemäßen Hinweisen kommt man meist weiter.
Ich weiß......klappt auch nicht immer......

schönen Feiertag und schönes Wochenende........bleibt gesund!

--
Gruß
Vertigo


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