Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Kirche)

Cebulon, Wednesday, 06.05.2020, 06:06 (vor 1451 Tagen) @ Remhagen

kann ein SBV die nicht freigestellt ist, in Homeoffice geschickt werden?

Hallo, m.E. ist Homeoffice weder Versetzung noch Abordnung, folglich greift auch kein Versetzungs- und Abordnungsschutz. Insoweit gilt für die SBV m.E. nichts anderes als für Mitglieder der MAV.

Gruß,
Cebulon


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