Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Kirche)
kann ein SBV die nicht freigestellt ist, in Homeoffice geschickt werden?
Hallo, m.E. ist Homeoffice weder Versetzung noch Abordnung, folglich greift auch kein Versetzungs- und Abordnungsschutz. Insoweit gilt für die SBV m.E. nichts anderes als für Mitglieder der MAV.
Gruß,
Cebulon