Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Kirche)

Monica99, Wednesday, 06.05.2020, 13:47 (vor 1451 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang, dann aber bitte auch alkes. Denn auch BRM usw können versetzt werden. Es bedarf nur der Zustimmung des BR/PR. Es bedarf NICHT der Zustimmung der SBV. Es ist nur darauf zu achten, dass das Mandat weiter wahrgenommen werden kann. Auch Homeoffice hindert NICHT an der Mandatswahrnehmung. Es kann aber ein Grund sein den Stellvertreter wegen "verhinderung" einzusetzen. Homeoffice unterliegen weiter der MB des BR.

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mfg Monica


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