Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Kirche)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 06.05.2020, 21:19 (vor 1422 Tagen) @ Remhagen

Moin Moin an Euch alle,

dann werde ich dei Verwirrung noch mehr verkomplizieren.
Unter den derzeitigen Umständen mit Corona kommt es auch darauf an, warum der Vorgesetzte das Homeoffice anordnet. Liegt hier ein Hochrisikobereich vor, oder sind gesundheitliche Einschränkungen des Mitarbeiters bekannt, sodass der Arbeitgeber aus Fürsorgepfllicht handeln muss, dann wird es schwer dagegen zu argumentieren, die eigentliche Dienstaufgabe als Homeoffice zu erledigen. Gleiches gilt bei Erlassen bzw. Vorschriften im Unternehmen, ohne die das selbige aufgrund von Auflagen des Gesundheitsamts o.ä. schließen muss.. Dann sollte man auf jeden Fall aber mitteilen, dass die Mandatausfgaben unter Umständen auch einen Temrin vor Ort notwndig machen können und man die durch das Homeoffice unvermeidlichen Wege als Arbeitszeit ansieht.

Liebe Hrüße

Hendrik


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