Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Kirche)

Monica99, Friday, 08.05.2020, 09:02 (vor 1448 Tagen) @ Cebulon

Hallo, ich warte ja darauf, wie Herr Heil das mit den Rechten der Mitarbeitervertretungen regeln will. Denn alle Rechte betreffend des Arbeitsplatzes/-stätte/ -umfeld/ Arbeitsstättenbegehung usw., Gesundheitsschutzes gelten auch für das Homeoffice. Auch das ArbZG und die Beachtung der Einhaltung der Arbeitszeit/Pausen durch die Mitarbeitervertretungen ist ein Thema.

Auch die Rechte der Berufsgenossenschaften betreffend des Arbeitsplatzes usw. gelten.

Eigentlich auch die Feuerwehr will ggf. mitreden, wie sue es auch bei den "Arbeitsstätten" macht in Punkto Sicherheit und ggf Rettung.

Ach ja, der Betriebsarzt ist ja auch noch da.

Machen dann zukünftig Mitarbeitervertretungen Arbbeitsplatzbegehungen in den Homeoffice?

Ich verstehe ja hier den DBG auch nicht, da er bisher zu diesem Themen nichts sagt.

--
mfg Monica


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