Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Kirche)

Cebulon, Wednesday, 06.05.2020, 15:21 (vor 1443 Tagen) @ albarracin

diese Meinung habt Ihr aber relativ exklusiv. Alle einschlägigen Definitionen in BetrVG und PVGen ...

Naja, hier dürfte nichts dergleichen gelten, sondern wohl die MAVO Paderborn. Deswegen ja auch mein ausdrücklicher Hinweis auf die Regelungen für Mitglieder der MAV. Hier sollten wohl Kirchenrechtler schnell Klarheit schaffen können, was für eine nicht freigestellte SBV gemäß Kirchenrecht gilt. Evtl. auch bei MAV nachfragen.

Unabhängig hiervon: Homeoffice dürfte sich so oder so in Unternehmen und Dienststellen künftig auch in Deutschland sehr viel stärker verbreiten, zumindest aber für einige Tage pro Woche. Die Arbeit in den eigenen vier Wänden ist z.B. in den Niederlanden, in Finnland, in Luxemburg sowie in Österreich deutlich verbreiteter mit teils weit über 10 Prozent.

Gruß,
Cebulon


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