Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Kirche)
Hallo Cebulon und Garda,
diese Meinung habt Ihr aber relativ exklusiv. § 179 Abs. 3 SGB IX schützt auch ausdrücklich vor (räumlicher) Versetzung und trennt nicht zwischen Arbeitsort und Ort der Mandatswahrnehmung.
Alle einschlägigen Definitionen in BetrVG und PVGen schließen ebenfalls die räumliche Änderung des Arbeitsortes in den jeweiligen Versetzungsbegriff ein.
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&Tschüß
Wolfgang