Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Kirche)

Cebulon, Friday, 08.05.2020, 07:20 (vor 1441 Tagen) @ Remhagen

Allerdings bin ich jetzt genauso schlau wie zuvor.

Dann guck mal hier den allgemeinen DGB-Beitrag an zur Anordnung von Homeoffice in Betrieben: Was darf ich? Was muss ich? Danach „kommt es darauf an“ und es ist zu differenzieren in Betrieben des BetrVG. Heil meinte kürzlich so ganz pauschal und locker: „Es darf und wird keinen Zwang zum Homeoffice geben.“ Erinnert mich an seine lockeren kategorischen „Sprüche“, wonach BR-Videkonferenzen auch ohne Änderung des BetrVG möglich seien entgegen herrschender Meinung.

Gruß,
Cebulon


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