Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Kirche)
Allerdings bin ich jetzt genauso schlau wie zuvor.
Dann guck mal hier den allgemeinen DGB-Beitrag an zur Anordnung von Homeoffice in Betrieben: Was darf ich? Was muss ich? Danach „kommt es darauf an“ und es ist zu differenzieren in Betrieben des BetrVG. Heil meinte kürzlich so ganz pauschal und locker: „Es darf und wird keinen Zwang zum Homeoffice geben.“ Erinnert mich an seine lockeren kategorischen „Sprüche“, wonach BR-Videkonferenzen auch ohne Änderung des BetrVG möglich seien entgegen herrschender Meinung.
Gruß,
Cebulon