Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Kirche)

garda, Berlin, Wednesday, 06.05.2020, 14:35 (vor 1422 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

hier die Definition der Versetzung nach Rechtsanwalt Hensche

Was ver­steht man un­ter ei­ner Ver­set­zung?
Un­ter ei­ner Ver­set­zung ver­steht man übli­cher­wei­se:
- die Zu­wei­sung neu­er Ar­beits­auf­ga­ben, die von bis­he­ri­gen Auf­ga­ben er­heb­lich ab­wei­chen, und/oder
- die Zu­tei­lung zu ei­ner an­de­ren Be­triebs­ab­tei­lung, und/oder
- die Zu­wei­sung ei­nes weit ent­fern­ten neu­en Ar­beits­or­tes, ins­be­son­de­re in ei­ner an­de­ren Stadt,
wo­bei sol­che Maßnah­men wei­ter­hin von ei­ner ge­wis­sen Dau­er sein müssen, d. h. für min­des­tens ei­ni­ge Wo­chen Gültig­keit ha­ben oder bis auf wei­te­res gel­ten müssen (d.h. ei­ne „Ver­set­zung für ei­nen Tag“ gibt es nicht).
Der­je­ni­ge, der ei­ne Ver­set­zung ent­schei­det, ist der Ar­beit­ge­ber bzw. der Dienst­vor­ge­setz­te, und der, der sie be­fol­gen muss, der Ar­beit­neh­mer.
Kei­ne Ver­set­zung ist der bloße Ent­zug von Ar­beits­auf­ga­ben, d.h. die Frei­stel­lung des Ar­beit­neh­mers von der Ar­beit.

Hier die Definition der Abordnung nach Wikipedia

Abordnung ist in Deutschland ein Begriff des Dienstrechts und des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst. Für Beamte und Richter ist Abordnung die vorübergehende, ganz oder teilweise Übertragung einer Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle (§ 27 Abs. 1 BBG; § 14 Abs. 1 BeamtStG). Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte) ist eine Abordnung definiert als Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses

Nichts davon trifft auf das Home Office zu. Ich frage mich, nach welchen Kriterien du hier eine Versetzung oder Abordnung siehst.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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