Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Kirche)
Hallo albarracin,
hier die Definition der Versetzung nach Rechtsanwalt Hensche
Was versteht man unter einer Versetzung?
Unter einer Versetzung versteht man üblicherweise:
- die Zuweisung neuer Arbeitsaufgaben, die von bisherigen Aufgaben erheblich abweichen, und/oder
- die Zuteilung zu einer anderen Betriebsabteilung, und/oder
- die Zuweisung eines weit entfernten neuen Arbeitsortes, insbesondere in einer anderen Stadt,
wobei solche Maßnahmen weiterhin von einer gewissen Dauer sein müssen, d. h. für mindestens einige Wochen Gültigkeit haben oder bis auf weiteres gelten müssen (d.h. eine „Versetzung für einen Tag“ gibt es nicht).
Derjenige, der eine Versetzung entscheidet, ist der Arbeitgeber bzw. der Dienstvorgesetzte, und der, der sie befolgen muss, der Arbeitnehmer.
Keine Versetzung ist der bloße Entzug von Arbeitsaufgaben, d.h. die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit.
Hier die Definition der Abordnung nach Wikipedia
Abordnung ist in Deutschland ein Begriff des Dienstrechts und des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst. Für Beamte und Richter ist Abordnung die vorübergehende, ganz oder teilweise Übertragung einer Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle (§ 27 Abs. 1 BBG; § 14 Abs. 1 BeamtStG). Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte) ist eine Abordnung definiert als Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses
Nichts davon trifft auf das Home Office zu. Ich frage mich, nach welchen Kriterien du hier eine Versetzung oder Abordnung siehst.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael