Einstellungen Schwerbehinderten - Sonderfälle (Einstellung)

garda, Berlin, Tuesday, 10.08.2021, 14:00 (vor 962 Tagen) @ EReich

Danke für die Antworten erstmal!
Hast du evtl. auch Belege für deine Aussagen, gerade bei Punkt 2?

Ganz ehrlich, wofür sollten die gut sein? Ein Bauunternehmen ist nicht verpflichtet SB-Bewerber einzuladen, dass muss ja nur der öffentliche Dienst.

Und auf die Beispiele komme ich, weil bei mir auf der Arbeit gerade genau solche Fälle auftauchen. Es handelt sich um die Baubranche und die Bewerbung war komplett auf Polnisch, bis auf den Hinweis auf die Behinderung eben...

Kein Bewerber kann sich darauf verlassen, dass eine beliebige Fremdsprache verstanden wird sofern sie nicht branchenüblich ist. Der hinzugefügte deutsche Satz hat ebenfalls keine Bedeutung. Grund s. o. Wird zudem kein Nachweis beigelegt, hat der Satz noch weniger Bedeutung als nichts, nämlich gar nichts.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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