Einstellungen Schwerbehinderten - Sonderfälle (Einstellung)

garda, Berlin, Thursday, 12.08.2021, 10:38 (vor 981 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

das sehe ich im Fall einer fremdsprachlichen Bewerbung nicht so, sofern diese Sprache nicht (branchen)üblich ist und daher dann auch gelesen und verstanden wird. Hier ist ja nicht einmal klar, ob der Bewerber diesen deutschen Satz verstanden hat oder ob der nur sozusagen als Türöffner genutzt wurde, weil er da sowas gehört hat. Mir ist allerdings dazu keine Rechtsprechung bekannt. Vielleicht hat ja hier noch jemand was.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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