Einstellung Schwerbehinderter - Bewerbung ohne Zeugnisse (Einstellung)

Cebulon, Thursday, 12.08.2021, 19:07 (vor 982 Tagen) @ Karin73

Der SB Bewerber hat geantwortet, 1983 gab es noch keinen digitalen Nachweis über den Gesellenbrief und daher würde dieses auch nicht nachgereicht werden. Außerdem hätte das die Person noch nie machen müssen.

Hallo Karin, behaupten kann das jeder. Halte solche Antworten einfach nur für ziemlich dumm-dreist. Ob Einladung hängt von der Ausschreibung ab, also dem konkreten Anforderungsprofil. Ausschlaggebend ist dabei, eine Unterscheidung zwischen den „Muss“- und „Soll“-Anforderungen in der Stellenausschreibung festzulegen. Fehlt jedoch eine dieser festgelegten fachlichen Muss-Anforderungen, dann ist dieser Bewerber offensichtlich fachlich ungeeignet i.S. des § 165 Satz 4 SGB IX.

Gruß,
Cebulon


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