Einstellung Schwerbehinderter - Bewerbung in Polnisch (Einstellung)

Cebulon, Thursday, 12.08.2021, 13:29 (vor 987 Tagen) @ EReich

Was ist, wenn eine Bewerbung in einer Fremdsprache eingeht, in der nur der Satz "Ich bin schwerbehindert" auf Deutsch enthalten ist? Ist hier die Einladung zum Gespräch ebenfalls Pflicht oder entfällt diese hier?

Hallo EReich,
nein – selbstverständlich keine Pflicht zur Einladung:

Für Firmen der Baubranche besteht bekanntlich so oder so keine Pflicht zum Vorstellungsgespräch nach § 165 SGB IX. Und in Dienststellen des öffentl. Dienstes wäre Amtssprache ohnehin Deutsch (vgl. § 19 SGB X).

Gruß,
Cebulon


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